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Wohneigentumsbesteuerung

Der Bundesrat hat vor einiger Zeit die Vorschläge zu einer Neuregelung der Wohneigentumsbesteuerung in die Vernehmlassung gegeben. In der Vernehmlassung wurde viel Kritik geübt. Der Bundesrat will aber die Kernpunkte seiner Regelung nicht ändern und möglichst schnell die parlamentarische Diskussion und Beschlussfassung suchen.

I. Bisherige Regelung
Anstoss der bisherigen Regelung war immer der Eigenmietwert. Der Eigentümer einer von ihm selbst benutzten Wohnung oder eines Hauses hatte gemäss dieser Regelung einen fiktiven „Mietzins“ als Einkommen zu versteuern. Im Gegenzug aber konnte der Eigentümer die Hypothekarzinsen und die Unterhaltskosten abziehen. Diese Möglichkeiten führten oft zu einer steueroptimierten Finanzierung des Wohneigentums und dabei meist zu einer hohen Verschuldung.

II. Vorschlag des Bundesrates
Neu soll der Eigenmietwert vollständig abgeschafft werden. Im Gegenzug aber sollen auch keine Abzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten mehr zugelassen werden. Diese Regelung gilt natürlich nur für das private und selbstgenutzte Wohneigentum. Die geschäftliche oder Drittvermietung ist davon nicht betroffen.

III. Auswirkung auf die Wohneigentumsquote
Bei den Auswirkungen des Systemwechsels ist die Wohneigentumsquote eine zentrale Grösse.

1. Begriffliches
Die Wohneigentumsquote bezeichnet das Verhältnis zwischen vorhandenem Wohneigentum und dem Wohneigentum, das vom Eigentümer selbst bewohnt wird.

2. Stand der Wohneigentumsquote in der Schweiz
Im Verhältnis zum Ausland ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz relativ tief. Im Jahr 1990 betrug sie 31.3%. Bis ins Jahr 2000 stieg sie auf 34.6%. Gut ein Drittel aller Haushalte bewohnt also eigenes Wohneigentum. Nach dem Jahr 2000 ist die Quote weiter gestiegen. Schätzungen weisen darauf hin, dass etwa die Hälfte der neu erstellten Wohnungen vom Eigentümer bewohnt wird.

Innerhalb der Schweiz ist die Wohneigentumsquote zwischen den verschiedenen Kantonen sehr verschieden. Beträgt sie im Wallis für das Jahr 2000 über 60%, so liegt sie in den drei grossen Städten Zürich, Genf und Bern teilweise erheblich unter 25%.

Verschieden ist die Wohneigentumsquote auch je nach Haushaltstyp. Familien mit Kindern besassen im Schnitt 44% eigenes Wohneigentum. Auch höhere Alters- und Einkommensklassen weisen höhere Quoten auf.

3. Kein Massstab für den gesellschaftlichen Wohlstand
Allerdings ist die Höhe der Wohneigentumsquote kein Massstab für den Wohlstand eines Landes. Hohe Wohneigentumsquoten weisen viel eher darauf hin, dass rigide Märkte bestehen oder der erste oder zweite Sektor innerhalb der Wirtschaftsstruktur überwiegen.

4. Bestimmungsfaktoren für die Höhe der Wohneigentumsquote
Die relativ tiefe Wohneigentumsquote der Schweiz muss anders erklärt werden. Einer der Hauptgründe ist sicher der Umstand, dass das Stockwerkeigentum erst im Jahre 1965 eingeführt wurde, in anderen umliegenden Ländern aber viel früher. Die Schweiz besitzt zudem einen funktionierenden und relativ liberalen Mietwohnungsmarkt. Mietwohnungen sind meist von guter Qualität und preislich tragbar. Die Brutto-Mietbelastung der Haushalte liegt ziemlich konstant bei 20% des Brutto-Haushaltseinkommens. Jeder fünfte Haushalt ist zudem ein ausländischer Haushalt. Ausländer aber besitzen wenig Wohneigentum.

5. Ausnahmeregelung
Mit der vorgesehenen Regelung, Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten nicht mehr vom Einkommen abziehen zu dürfen, würde es vor allem den Ersterwerbern von Wohneigentum verunmöglicht, solches Eigentum zu erwerben. Bei ihnen ist nämlich zu Beginn der Schuldenstand und damit auch die Höhe der Hypothekarzinsen hoch. Um mit der Neuregelung der Wohneigentumsbesteuerung die Bestrebungen, in der Schweiz eine hohe Wohneigentumsquote zu haben, nicht zu unterlaufen, schlägt der Bundesrat deshalb vor, dass Ersterwerber während den ersten zehn Jahren wenigstens einen Teil ihrer Hypothekarzinsen abziehen können.

IV. Würdigung
Sollte die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung der Wohneigentumsbesteuerung Gesetz werden, dürfte dies tendenziell dazu führen, Mietwohnungen statt Wohneigentum zu nutzen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Eigentumsverhältnisse prekär sind. Damit wird die Wohneigentumsquote wohl wieder sinken. Das ist eindeutig eine negative Auswirkung.