Die integrierte Finanzmarktaufsicht wird Wirklichkeit
Wer als Anleger im Finanzmarkt mitspielt, sollte mit Vorteil von den Spielregeln Kenntnis haben, welche für die Finanzmarktteilnehmer gelten und damit Auswirkungen auch auf ihn haben. Im letzten Advisor-Beitrag zum Kapitalmarktrecht (Ausgabe 12 vom 28. März 2008) ist einer von mehreren Schiedsrichtern in diesem Spiel, nämlich die Eidg. Bankenkommission (EBK) als Institution vorgestellt worden. Heute geht es um die Tatsache, dass die EBK einen grossen Teil ihrer bisherigen Hauptaktivitäten, nämlich die Aufsichts- und wohl auch die Regulierungskompetenz über die Banken und übrigen Anbieter von Finanzdienstleistungen bis spätestens 2009 an ihre Nachfolgerin, die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) abgeben wird. Es wird also einen neuen Oberschiedsrichter auf dem Finanzmarkt-Spielfeld geben.
Die FINMA als „Superaufsichtsbehörde“
Dass in der Schweiz der Gesetzgeber beabsichtigt, nach ausländischem Vorbild eine Art Superaufsichtsbehörde zu schaffen, davon ist im Advisor schon wiederholt berichtet worden – erstmals im Jahre 2004 und letztmals ausführlich 2007. Es geht dabei im Wesentlichen darum, dass im neuen Bundesgesetz über die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMAG) eine einzige Aufsichtsbehörde über Banken, Börsen, Anlagefonds, Vermögensverwalter einerseits und Versicherungen und ähnliches – einzige Ausnahme sind Pensionskassen – andererseits geschaffen wird. Mit anderen Worten werden die Aufsichtsvorschriften aus dem Pfandbriefgesetz, über das Banken-/Börsen- und Geldwäscherei- bzw. Anlagefondsgesetz bis zum Versicherungsaufsichtsgesetz an einem Ort zusammengefasst. Was zunächst nach Vereinfachung klingt, ist zuerst – wie schon letztes Mal gesagt – „eine gewaltige Übung“, auch was die nun nach Jahren der Vorbereitung in Angriff genommene Einführung betrifft. Der Bundesrat hat nämlich endlich Anfang dieses Jahres mit einer Verordnung die organisatorischen Teile des FINMAG in Kraft gesetzt, damit die weitgehend selbständige, nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführte und über eine eigene Rechnung verfügende Aufsichtseinheit sich selber konstituieren kann. Gewählt worden ist auch der Verwaltungsrat der FINMA als ihr oberstes, strategisches Gremium. Dies geschah bewusst mit Ausnahme der zwei Positionen der Vize-Präsidenten, welche nun eben am 21. Mai 2008 nachbesetzt worden sind. Erwartungsgemäss erhielten – trotz öffentlicher Ausschreibung der Stellen!? – der bisherige Direktor der EBK sowie die Direktorin des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) den Zuschlag. Dies erfolgte wohl einerseits, um die Transformationsphase besser zu überstehen, und andererseits aus den stets zu berücksichtigenden politischen Gründen. Und dass diese nach wie vor im Raum stehen, zeigt sich unter anderem darin, dass die Bankenvertreter von der Situation nach wie vor nicht begeistert sind, da sie inskünftig einen Gewichtsverlust bei der Vertretung ihrer Interessen befürchten.
Wie die neue FINMA nun tatsächlich arbeiten wird, zeigt sich erst nach 2009. Der unseres Erachtens wichtigste Grundsatz, an welchem sie ihre Tätigkeit ausrichten sollte, ist jedoch bereits heute in Kraft gesetzt worden, nämlich Art. 7 Abs. 2 FINMAG, der als Regulierungsgrundsatz statuiert, dass nur zurückhaltend und wenn – mit Blick auf die Aufsichtsziele – unbedingt nötig reguliert werden soll. Dabei sollen insbesondere die Kosten, die den Beaufsichtigten durch die Regulierung entstehen, sowie die Auswirkungen auf den Wettbewerb, die Innovationsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz berücksichtigt werden.
Obwohl das Schlimmste in der gerade erlebten Finanzmarktkrise vermutlich vorüber sein sollte, werden die Auswirkungen wohl noch lange zu spüren sein. So wird sich etwa beispielsweise der mehr als halbierte Börsenwert der UBS kaum von heute auf morgen erholen, da die in der Krise notwendig gewordenen Kapitalinfusionen in Milliardenhöhe längerfristig den Wert der bisherigen Anteile verwässern. Die Aktivitäten der EBK, welche sich in ihrer Mission Nummer 12 zum Ziel gesetzt hat, in Krisen überlegt, zeitgerecht und bestimmt zu reagieren, dürften somit – zumindest bei der Bereinigung der Nachwehen der Krise – weiterhin gefragt sein. Inwieweit sie im Aufsichtsbereich neu von der FINMA wahrgenommen werden, wird sich in naher Zukunft zeigen.