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UBS - Endlich: Zum Bonus- nun auch ein Malussystem!

steuern-und-vorsorge-21

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme II:
Risiken, Fehlentwicklungen und Konsequenzen

Das bisher ausschliesslich verwendete Bonus-System wurde am Schluss der vergangenen Börsenhausse vom Anreiz- und Motivations- zum Selbstbereicherungs-Instrument für Manager pervertiert. So wurden z.B. im umkämpften Markt Asien Vermögensverwalter (mit Kunden) mit der Garantie einer Zahlung von auf Jahre im voraus garantierten hohen Boni angeworben. Im Jahre 2006 bezahlten etwa die Schweizer Banken Boni im Umfang von CHF 19.5 Milliarden. Bei Goldmann Sachs erhielt der Chef im selben Jahr einen Bonus von USD 53,5 Millionen, alle anderen Mitarbeiter im Schnitt USD 623‘000. Was viele Aktionäre – so etwa die Anlagestiftung Ethos – aber auch immer mehr die Allgemeinheit schon jahrelang forderten, hat die Finanzkrise nun endlich möglich gemacht: die Einführung eines Bonus-Malus-Systems. Neben einem (bescheideneren) Fixlohn wird die variable Komponente der Entschädigung jährlich je nach Unternehmensergebnis und persönlicher Leistung wohl festgelegt, aber nicht sofort ausbezahlt. Je berechtigtem Mitarbeiter erfolgt eine individuelle „Gutschrift“ aufs Folgejahr. Ist im nächsten Jahr seine Leistung oder das Ergebnis des Unternehmens nicht gut, wird diese Gutschrift reduziert, andernfalls jedoch weiter erhöht. Ausbezahlt wird nur, wenn die Leistung von Mitarbeiter und Unternehmung über eine längere Zeitdauer positiv waren. Dieser Ansatz ist nicht nur Balsam für die Seelen der strapazierten Bürger und Steuerzahler, sondern gleichfalls sehr im Interesse der in letzter Zeit geschundenen Aktionäre. Für 2008 bezahlt die Grossbank zumindest ans obere Management bekanntlich gar keine Boni aus, womit der Abzocker-Initiative wenigstens etwas Wind aus den Segeln genommen wird.

Diese Übereinstimmung der Interessen von Kapitalgebern und Öffentlichkeit ist jedoch selten und untypisch. Naturgemäss besteht zwischen den Eigentümern bzw. Aktionären einer Unternehmung und der Allgemeinheit von Natur aus ein Interessengegensatz (NB: Zu dieser grundsätzlichen ökonomischen Diskussion des sog. Shareholder- und Stakeholder-Ansatzes erscheint demnächst ein eigener Advisor-Beitrag). Die Interessenfrage beeinflusst im übrigen heute sogar die laufende Aktienrechtsrevision, über welche auch noch zu berichten sein wird. Dazu bereits im Vorfeld eine kritische Bemerkung des Aktionärs: Es kann nicht Sinn machen, im Aktienrecht die Unternehmen zur Förderung der Allgemeininteressen zu verpflichten. Ihr oberstes Ziel muss immer die Gewinnmaximierung – natürlich immer in geordneten Bahnen – bleiben, was gleichzeitig zur bestmöglichen Vermehrung des in der Firma investierten Kapitals führt. Und um den Interessengegensätze- Ansatz noch fortzuführen: Der einzelne Mitarbeiter bis hinauf zum Top-Manager ist bestrebt, seinen persönlichen Ertrag aus der Tätigkeit für eine Unternehmung zu maximieren, weshalb ihm ebenfalls wieder Grenzen gesetzt werden müssen. So bestimmt zum Beispiel die Unternehmensleitung vielfach die Höhe des eigenen Salärs, was naturgemäss zu Exzessen führt. Hier ist einerseits wieder der Aktionär an der GV gefragt und auf der anderen Seite der Gesetzgeber, wenn es etwa an dieser um die Ausübung der Depotstimmen geht, mit denen der Verwaltungsrat heute bekanntlich bei Abstimmungen jeden Antrag durchbringen kann. Eine andere Fehlentwicklung ist, dass der bonusberechtigte Mitarbeiter – ohne eine Risikoschwelle zu kennen – angereizt worden ist, möglichst hochrentable, aber auch hochriskante Geschäfte zu tätigen. Beispiel sind etwa die Subprime-Papiere, die sich als trojanische Pferde für die Banken entpuppten. Das exzessive Bonus-System hat für den einzelnen (UBS-)Mitarbeiter etwa den Nachteil, dass dadurch in seinem persönlichen Depot ein eigentliches „Klumpenrisiko“ geschaffen wird, welches sich nun in der Finanzkrise drastisch ausgewirkt hat. Dass diese kurzfristige Betrachtungsweise zur Bauchlandung führen muss, hat die jüngste Geschichte gezeigt. Die erworbenen, auf Jahre hinaus gesperrten Aktien sind heute viel weniger Wert, die gesperrten Optionen – mit einem Strike von teilweise weit über 80 Franken – sind heute wertlos. Dies ist für die Mitarbeitenden insbesondere deshalb besonders frustrierend, weil sie bereits als Einkommen versteuert werden mussten. Hier sind die entsprechenden steuerrechtlichen Bestimmungen zu überprüfen.

Damit hat die nun hoffentlich überstandene Finanzkrise die verschiedensten Problemfelder aufgezeigt, welche es nun auszuräumen gilt. Somit bewahrheitet sich der Spruch, dass jede Krise gleichzeitig die Chance für Verbesserungen birgt. Für die Mitarbeiterbeteiligungen wird sich zeigen, ob diese Art der Entlöhnung und Motivation auch in Zukunft Bestand haben wird.