Der Bundesrat hat sich gegen die vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) eingereichte Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ ausgesprochen. Er lehnt eine fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung beschränkt auf Rentnerinnen und Rentner ab, anerkennt jedoch einen Handlungsbedarf.
Mit einem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat die Besteuerung des Eigenmietwerts für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer aufgeben und im Gegenzug die bisherigen Abzugsmöglichkeiten auf zwei Ausnahmen beschränken: Künftig sollen nur noch Hypothekarzinsen bei Ersterwerb sowie qualitativ hochwertige Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen steuerlich berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.
Der Bundesrat ist gegen eine auf einzelne Personen oder Personengruppen beschränkte Abschaffung des Eigenmietwerts. Eine solche Massnahme würde zu einer sachlich nicht begründeten Ungleichbehandlung gegenüber anderen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern führen.
Laut dem Bundesrat lässt sich mit einem indirekten Gegenvorschlag eine bessere Lösung finden, die das Steuerrecht im Bereich des selbst genutzten Wohneigentums vereinfacht, sich mit der Stossrichtung verschiedener parlamentarischer Vorstösse deckt und dem Grundanliegen der HEV-Initiative Rechnung trägt. Der Bundesrat befürwortet daher eine generelle Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer.
Konsequenterweise werden damit die bisherigen Abzugsmöglichkeiten gestrichen. Es sollen jedoch weiterhin zwei Abzüge zulässig bleiben: So sollen die Hypothekarzinsen bei Ersterwerb von Wohneigentum zeitlich befristet abzugsfähig bleiben sowie qualitativ hochwertige Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen steuerlich berücksichtigt werden.
Die Vorlage soll so ausgestaltet werden, dass es bei der direkten Bundessteuer zu keinen Mindereinnahmen kommen wird. Für Kantone mit grossem Zweitwohnungsbestand kann die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung unter Umständen zu beträchtlichen Mindereinnahmen führen.
Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 17.06.2009
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