In den vergangenen Adviser-Beiträgen zum Kapitalmarktrecht sind immer wieder Regulierungsvorhaben im Finanzbereich wie zum Beispiel zur Gewährsprüfung oder zur besseren Kontrolle der Ratingagenturen vorgestellt worden. Hier wird nunmehr aus der Sicht des Juristen – also eigentlich eines Täters – die Tendenz zu immer weitergehenden Regulierungsmassnahmen kommentiert. Schon im Jahr 2002 findet sich im deutschen Handelsblatt eine warnende Stimme, welche die zunehmende Regulierungsdichte und -kadenz im Finanzmarkt beschreibt. Ausgelöst wurde die damals beklagte Regulierungswelle – ähnlich wie heute auch – durch eine vor allem in den USA feststellbare verständliche Wut über die Auswüchse eines zügellosen Kapitalismus. Stichworte hier sind der Enron-Skandal, eine der grössten Pleiten der Wirtschaftsgeschichte, die zum Teil immensen Verluste im Anschluss an das Platzen der sogenannten „.com-Blase“, der sog. Sarbanes-Oxley- Act aus dem Jahre 2001 und so weiter. Bereits damals war etwa das Thema „übertriebene Managergehälter“ in aller Munde. Folge war nach damaligem Empfinden eine Regulierungswelle, wie sie nach der Weltwirtschaftskrise 1929 nicht mehr gesehen worden war. Deren negative Auswirkungen waren in den Folgejahren spürbar, so zum Beispiel, dass etwa in den USA kleinere Unternehmen den Gang an die Börse mieden, weil sie den regulatorischen Aufwand einer Börsenkotierung scheuten. Auch im Jahre 2005 warnte etwa Professor Heri davor, dass die rollende Regulierungswelle die Wirtschaft weiter lähmen könne. Im Rückblick sind hierzu zwei Aussagen angebracht, nämlich dass erstens auf die Krise oder Fehlentwicklung mit überschiessenden Massnahmen reagiert wird. Zweitens lässt sich heute konstatieren, dass auch die bereits damals als zu weit gehend kritisierten Regulierungen ein weit gehendes Versagen des Finanzmarktes nicht verhindern konnten. Auch heute ist das Wort Regulierung wieder in aller Munde. Was sich aber abzeichnet, übertrifft als eigentlicher „Regulierungs- Tsunami“ die damaligen Regulierungswellen bei weitem.
In der Schweiz ist aktuell der politische Druck auf eine weitgehende Regulierung, angefangen bei A wie Abzockerinitiative und aufgehört bei Z wie Vorschriften für Unternehmen, welche in der letzten Finanzkrise Staatshilfe in Anspruch nehmen mussten, immens. Hier geht es heute darum, das (ungezogene) Kind bei misslichen Verhältnissen nicht so warm anzuziehen, dass es letztendlich keine Luft mehr erhält.
Die bereits angelaufene und sich nach wie vor aufbauende Regulierungsflut ist immens. Blickt man etwa in die Homepages der Finanzmarktaufsicht (finma.ch), schweizerischen Bankiervereinigung (SwissBanking.ch) oder des Finanzdepartements (efd.admin. ch), so sieht man sich einer Schwemme von Regulierungen wie Rundschreiben, Merkblätter, etc. gegenüber, welche die verschiedensten Bereiche von Überwachung bis Marktverhaltensregeln, von Meldepflichten bis Offenlegung, von Prüfbericht bis zu Begriffserläuterungen reicht. Hier die Übersicht zu behalten, ist für den Anleger unmöglich, womit es wiederum darauf spezialisierte Juristen braucht. Die Bedeutung der so genannten Compliance hat im Finanzwesen in den letzten 15 Jahren explosionsartig zugenommen, dies eben auch mit negativen Auswirkungen.
Wenn nämlich eine grössere Unternehmung im Finanzbereich kein Geschäft mehr macht, ohne von einem Compliance Officer grünes Licht dafür erhalten zu haben, führt das zu einer Angstkultur, welche ein vernünftiges Wirtschaften nicht eben erleichtert. Haben aber letztendlich zumeist juristisch geschulte Geschäftsvorfallverhinderer oder zumindest -verzögerer das Sagen, kommt es zu einem risiko-aversen Verhalten der Marktteilnehmer, welches letztendlich zu einer Lähmung der Wirtschaft, der Dynamik am Markt führt. Dass gerade das bewusste, aber kontrollierte Eingehen von Risiken naturgemäss mit dem wirtschaftlichen Erfolg einhergeht, gehört bekanntlich zum betriebswirtschaftlichen Grundwortschatz.
Es gilt somit gerade heute, nach einer eingehenden Analyse der Ursachen für das gesehene Marktversagen Regelungen zu treffen, welche insbesondere die unternehmensinternen Risikoüberwachungs- und Steuerungsmechanismen verbessern. Der Staat hat sich übergeordnet auf die Überwachung und Gewährleistung eines funktionierenden Marktes zu beschränken. Grund für die heute auszumachende Normenflut ist offensichtlich die Tatsache, dass die internen Kontrollmechanismen und das Risikomanagement versagt haben. Übermässige staatliche Eingriffe sind kein Mittel, dieses Defizit auszugleichen. Eine rigide staatliche Kontrolle, auch wenn sie als so genannte Selbstregulierung getarnt ist, ist somit das falsche Mittel. Unternehmerische Risiken sind nicht zu vermeiden, sondern zu beherrschen!