Gerade eben vor einem Monat ist er erschienen, der grosse Bericht der schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA über die Risiken im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Finanzprodukten. Auslöser der diesbezüglichen Untersuchungen waren zwei Mega-Schadenfälle, welche sich in den Jahren 2007 und 2008 in den USA ereigneten und auch schweizerische Anleger und Finanzinstitute zum Teil erheblich schädigten. Untersucht wurden in der Schweiz gemachte Fehler und die Konsequenzen für den Finanzplatz Schweiz.
Der erste untersuchte Fall waren die Aktivitäten des berüchtigten Bernard L. Madoff, der von den USA aus über diverse Firmen unter der Nase der dortigen Aufsicht SEC während Jahrzehnten ein Schneeballsystem aufgebaut hatte. Im Wesentlichen bezahlte er darin die Renditen und Kapitalabzüge der einen seiner Kunden mit dem Neugeld der anderen. Durch psychologische Tricks wie die Vorspiegelung einer weit gehenden Exklusivität für seine Kunden, durch Fälschung von Transaktionsbelegen in beinahe astronomischen Dimensionen gelang es ihm, letztendlich einen Schadensbetrag von ca. USD 65 Milliarden zu verursachen. Madoff‘s Erfolg war einerseits darauf zurückzuführen, dass er zumeist begüterten Anlegern über die Jahre überdurch-schnittliche Renditen ausbezahlte. Ein weiterer Erfolgsfaktor war die Tatsache, dass er zahlreiche andere Finanzintermediäre wie Vermögensverwalter und Banken ins Boot zu holen vermochte, indem er diesen grosszügig die Fees überliess und vorspiegelte, sich mit den Courtagen zu begnügen. Geprellte waren hier somit grossmehrheitlich sog. qualifizierte Anleger und nicht die Kleinanleger. Während sich hier die Kunden der eingegangenen Marktrisiken mehrheitlich bewusst waren, wurde eine andere altbekannte und immer lauernde Gefahr nicht beachtet, nämlich Opfer eines Betrugs zu werden. Schwachstellen wurden jedoch auch in anderen Bereichen festgestellt, so der zum Teil fehlenden Diversifikation der vertriebenen Produkte, teilweise mangelhafte Auswahlprozesse und Überwachung der getätigten Anlagen. Die für Vermögensverwaltungsmandate zulässige Bandbreite für risikoreiche Anlagen wurde demhingegen weit gehend eingehalten. Das Risikomanagement der beaufsichtigten Institute sowie die Qualität der Kundendokumentationen waren allerdings ebenfalls z.T. verbesserungswürdig. Insgesamt kam die FINMA zum Schluss, dass bei einzelnen Finanzintermediären Korrekturen bei ihren internen Prozessen notwendig waren.
Von grösseren Auswirkungen für viele Kleinanleger war der zweite untersuchte Schadenfall, der im September 2008 eröffnete Konkurs der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Inc., welche ohne staatliche Hilfe der USA im Strudel der Finanzkrise unterging. Lehman war u.a. ein wichtiger Emittent von strukturierten Produkten, insbesondere Kapitalschutzprodukten, welche auch stark an schweizerische Retailkunden vertrieben worden waren. Entsprechend gross war das Echo in den Medien; es bildeten sich Interessenverbände von Geschädigten, welche auch gerichtlich gegen Vertreiber der Lehmann-Produkte – insbesondere auch die Credit Suisse – vorgingen. Dazu jedoch später. Zunächst wird im Bericht festgestellt, dass auch hier die Anleger einem Hauptrisiko zum Opfer gefallen sind, nämlich dem Emittentenrisiko. Untersucht wurde von der FINMA zunächst, ob die kapitalgeschützten strukturierten Produkte grundsätzlich für einen Vertrieb an Retailkunden geeignet sind. Diese Frage wurde bejaht, da das Emittentenrisiko vergleichbar ist mit jenem einer Kassenobligation oder einer gewöhnlichen Obligation. Die Untersuchung ergab jedoch weiters einige grundsätzliche Schwächen der geltenden Regulierung der Anlagetätigkeit von Finanzintermediären, also der Anlageberater und Vermögensverwalter, v.a. auch im Bereich der Kleinkunden. So wurde das vom Kapitalanlagegesetz vorgeschriebene vereinfachte Prospekt für strukturierte Produkte – wir berichteten darüber – beim Vertrieb der Lehman-Produkte völlig vernachlässigt, nicht zuletzt auch wegen der unklaren entsprechenden Vorschrift. Nicht zuletzt wurden gegen fehlbare Finanzintermediäre Schritte eingeleitet, etwa in den Fällen, wo sowohl von den Emittenten der Produkte wie auch vom Kunden Gebühren kassiert worden sind.
Im Fazit zeigte sich, dass bei beiden Schadenfällen trotz allem keine schwerwiegenden Verletzungen des schweizerischen Aufsichtsrechts begangen worden waren. Andererseits ergab sich auch, dass die heutige Regulierung im Bereich des Schutzes der Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungskunden noch verbessert werden kann. Wo, das erfahren Sie im nächsten Advisor.