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Rating-Agenturen I: Funktionsweise, Problematik und Kodex

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Advisor-Serie zu den neuen Regulierungsmassnahmen
Am Schluss des leider vergangenen Börsen-Hypes waren Missbräuche nicht nur bezüglich übertriebener Manager-Gehälter, falscher Anreizstrukturen und grobfahrlässigen Risikoverhaltens etc. festzustellen. Auch die nicht mehr kontrollierbare Verflechtung und Verwässerung der Strukturen – auch jener mit Kontrollaufgaben – zeigte sich als fundamentales Problem des Finanzsystems. Ein Beispiel dafür ist die Tatsache, dass es weltweit in Fragen der Unternehmensbewertung und der Risikokontrolle zu massiven Fehlleistungen gekommen ist. Nicht selten waren personelle und interessenmässige Verflechtungen zwischen kontrollierten beziehungsweise bewerteten Unternehmen bzw. Organisationen und den beurteilenden Instituten feststellbar. In der Subprime-Krise in den USA zum Beispiel haben auch die Rating-Agenturen jämmerlich versagt. So sind sie immer wieder als Mitverantwortliche für die Finanzkrise genannt worden.

Ratings, d.h. Bewertungen, existieren heute für alle möglichen Bereiche, zum Beispiel für Unternehmen, für Staaten, aber auch für Nachhaltigkeit oder etwa für Universitäten. Jeder Anleger ist schon mal mit dem Begriff „Rating“ und mit Namen wie „Moody’s“ oder „Standard & Poor’s“ konfrontiert worden. Grund genug, die Bedeutung und die Problematik der Rating-Agenturen hier etwas näher zu beleuchten.

Die wichtigste Funktion einer Rating-Agentur i.e.S. ist darin zu sehen, dass sie regelmässig Stellungnahmen zur Kreditwürdigkeit eines Emittenten oder von Finanzinstrumenten abgibt, d.h. zur Fähigkeit, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Diese Stellungnahmen stützen sich auf die publizierten Zahlen einer Unternehmung einerseits und auf vorhandene finanzielle Verpflichtungen andererseits. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird entsprechend in Klassen eingestuft. Häufig bieten die Rating- Agenturen noch weitere Finanzdienstleistungen an, zum Beispiel Anlageberatung. Ihre Bedeutung für und ihre Auswirkung auf die Finanzmärkte ist gross. Entsprechend wurden sie bereits früher als die grösste unkontrollierte Machtstruktur im Finanzsystem bezeichnet. Schwachstellen im bestehenden, nicht regulierten System waren insbesondere gegen Schluss der Börsenhausse gleich mehrfach auszumachen. Die Rating-Qualität, die Unabhängigkeit und die Objektivität der Agenturen, die Transparenz der Bewertungsmethoden sowie der hohe Konzentrationsgrad der Branche (Oligopol einiger weniger Anbieter) werden als häufigste Schwachstellen genannt. Dass heute das Rating-System, d.h. die Spielregeln für die Bewertung von Unternehmen, grundsätzlichen neu geordnet und auch neu reguliert werden muss, darin herrscht wohl weitgehend Einigkeit. Angefangen bei der Enron-Pleite bis hin zum Beinahe-Kollaps des Finanzsystems sind mehr als genug Gründe dafür vorhanden.

Regulierungsbedarf war hier seit jeher – zunächst in den 1930-er Jahren bei den Banken – gegeben. Angefangen worden ist dabei mit Mitteln der Selbstregulierung, anschliessend durch die Vereinbarung von Gemeinschaftsrecht, konkret im Rahmen eines Aktionsplans der Kommission für Finanzdienstleistungen (FSAP). Hier wurden drei für das Rating massgebliche Richtlinien erlassen, nämlich die Eigenkapital-, die Markmissbrauchsrichtlinie und schliesslich die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente. Unter dem Namen „Basel II“ sind im Rahmen der neuen Eigenkapitalvereinbarung sechs Grundsätze für die Anerkennung von externen Ratings festgelegt worden. Die internationale Organisation für Effektenhandel und Börsenaufsichtsbehörden (IOSCO) hat ihrerseits eben erst Ende März eine Verschärfung ihres Verhaltenskodex für Rating-Agenturen angekündigt.

In der Schweiz ist zwischenzeitlich das Basler Programm in Form einer Revision der Eigenmittelverordnung in Arbeit. Davon im Einzelnen jedoch im nächsten juristischen Advisor-Beitrag. Abzusehen ist jedoch in jedem Fall, dass angesichts der soeben in London gefassten G-20-Beschlüsse auch bezüglich Rating-Agenturen noch mit weiteren regulatorischen Vorschriften gerechnet werden muss.