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Minenfelder für Schweizer Banken und Unternehmen (Teil 2):

steuern-und-vorsorge-21

Das Korsett staatlicher Massnahmen und Vorschriften in der EU und den USA

Im letzten juristischen Advisor-Beitrag ist anhand einiger Beispiele gezeigt worden, welchen juristischen Schwierigkeiten in Form von (Sammel-)Klagen etc. Schweizer Unternehmen v.a. in den USA gegenüberstehen. Heute geht es darum, dass diese kostspieligen Gerichtsverfahren nur einen Bruchteil der Probleme darstellen, mit welchen insbesondere die Banken von politischer Seite her aktuell und inskünftig zu rechnen haben. Beispiele hier sind ebenso leicht zu finden wie im letzten Beitrag für die drohenden Anklagen mit (übertriebenen) Forderungsbeträgen.
Akteure sind zunächst die einzelnen Staaten, welche an aktueller oder notorischer Finanzknappheit leiden und dringend Einnahmen benötigen. Sie beschaffen z.B. die zuvor gestohlenen Bankdaten von Konten ihrer Bürger, welche sich vor der (meist erdrückenden) Steuerbelastung in ihrem Herkunftsland zu drücken versuchen. Die Diskussion um die Unterscheidung zwischen legaler Steuervermeidung, zwischen Steuerhinterziehung und -betrug wird hier bewusst nicht geführt. Es bleibt jedoch ein mehr als schaler Nachgeschmack, rückt doch hier ein Rechtsstaat mit dem Kauf der Daten bedenklich in die Nähe der strafrechtlich relevanten Hehlerei. Schlimmer sind die Versuche der grossen Inseln im Finanzmarktteich, aufgrund ihrer Marktmacht auf die kleine Schweiz Druck auszuüben und sie zu einer „freiwilligen“ Verhaltensänderung zu motivieren. Hier ist nebenbei die strafrechtliche Grenze dafür der Tatbestand der Nötigung. Aktiv sind hier vor allem die USA und die EU, wobei Letztere immer mit der Eigendynamik der Mitgliedstaaten zu kämpfen hat. So ist zum allgemeinen Entsetzen kürzlich Deutschland mit einem Verbot der ungedeckten Leerverkäufe vorgeprescht, ohne sich mit den anderen Mitgliedsländern abzusprechen. Weitere Beispiele sind ebenfalls nicht schwierig zu finden, so etwa in den USA der „Foreign Account Tax Compliance Act“, mit welchem eine Quellensteuer von 30% auf Erträgen bei jenen Finanzinstituten erhoben werden soll, welche nicht mit den US-Behörden kooperieren. Die EU andererseits will etwa ihren riesigen Markt für Institutionelle Investoren, so namentlich im Bereich der alternativen Anlagen, für Anbieter aus Drittländern (wie die Schweiz) abschotten. Vor diesen „überschiessenden“ Auswirkungen der Regulierungswut nach der Finanzkrise ist hier bereits gewarnt worden.

Welche Konsequenzen ergeben sich nun daraus für die einzelnen Marktteilnehmer. Für die Schweiz als Staat ist entscheidend, politisch richtig auf diese Herausforderung zu reagieren. Der Advisor masst sich nicht an, hier Vorschläge zu machen. Die Meinungen darüber gehen denn auch so weit auseinander, wie das Spektrum der politischen Parteien breit ist: die Rechte betont im Sinne einer Reduit-Strategie, die Schweiz solle gegenüber dem Ausland keinerlei Konzessionen machen und etwa eisern am Bankgeheimnis festhalten. Die Linke andererseits begrüsst den gläsernen Bürger bzw. Steuerzahler, bei dem sich die (bedürftige) Allgemeinheit problemlos bedienen kann. Dass die Schweiz heute jedoch nach wie vor allen Unkenrufen zum Totz nicht schlecht positioniert ist, zeigt unter anderem die Tatsache, dass ausländische Banken wie Barclays, Goldmann Sachs oder J.P. Morgan in jüngster Zeit ihre Aktivitäten in der Schweiz massgeblich verstärkt haben.

Eine Konsequenz für die Banken und Vermögensverwalter ist, dass der Umgang mit Kunden aus dem Ausland immer schwieriger wird. Die bedenkliche Entwicklung zeigt sich beispielsweise darin, dass einzelne Banken erwägen, ihre Geschäftstätigkeit in den USA oder mit US-Amerikanern ganz einzustellen. Andererseits führt die Meldewut bzw. Komplizierung der Abläufe zu massgeblichen Mehrkosten. Für den einzelnen Vermögensverwalter oder Bankangestellten (der UBS) ist z.B. eine Konsequenz, dass er derzeit sicher keine Geschäftsreisen, ja nicht einmal Ferien in den USA vorsieht; in extremis werden sogar Flüge mit Umsteigeflughafen auf US-Gebiet gemieden. Für den einzelnen (Schweizer) Anleger sind die direkten Auswirkungen nicht wesentlich, dafür die indirekten, indem etwa Mehrkosten der Banken selbstverständlich auf den Kunden überwälzt werden.

In der heutigen globalisierten und digitalisierten Welt stellt die feststellbare Einführung immer neuer Schranken gegen (vermeintliche) Missbräuche einen eigentlicher Gegentrend zur Entwicklung des letzten Jahrzehnts dar.