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Minenfelder für Schweizer Banken und Unternehmen (Teil 1): USA

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Die USA als Bewährungsprobe oder mehr als Schlachtbank?

Dass es für Schweizer Unternehmen derzeit immer schwieriger wird, in den Vereinigten Staaten unbescholten geschäftliche Aktivitäten zu entwickeln, ist leider eine Binsenwahrheit. Hier einige illustre Beispiele nur schon aus dem vergangenen Jahr: im Rahmen der US-Immobilienkrise wurde etwa die UBS vor knapp einem Jahr in den USA vom Hedge-Fond Pursuit Partners verklagt und beschuldigt, diesem vermeintlich hochgradig derivate Wertpapiere (CDO) verkauft zu haben im Wissen, dass es sich dabei um Schrottpapiere handelt. Innerhalb weniger Monate hatten diese tatsächlich ihren gesamten Wert verloren. Als Beweismittel wurde z.B. ein E-Mail eines UBS-Mitarbeiters präsentiert, in welchem dieser damit prahlte, Pursuit noch mehr „Scheisse“ verkauft zu haben. Damit hat die gestellte Ersatzforderung in der Höhe von über USD 35 Mio. sicher gute Erfolgschancen. Auch im Zusammenhang mit dem Lehmann-Kollaps ist die UBS aktuell ins Schussfeld geraten. Die Investmentbank Lehman Brothers hatte einerseits mit der UBS als einer der bevorzugten Geschäftspartner im Umfang von ca. USD 10 Mrd. sog. „Repo 105-Transaktionen“ abgewickelt, mit welchen diese optisch ihre Bilanzsumme verkürzte. Durch diese Transaktionen gelang es ihr, ihre Verschuldung kleiner erscheinen zu lassen bzw. ihre Finanzprobleme zu verschleiern. Andererseits verkaufte sie ihren Anlagekunden aggressiv und wahllos strukturierte Produkte von Lehman, mit welchen diese in der Folge Totalverluste erlitten. Dies ist schlimmstenfalls ein Beispiel von bewusster Inkaufnahme von eklatanten Risiken für den Kunden zum eigenen Vorteil. Im mindesten ist es ein klarer Hinweis auf die grundsätzliche Problematik der Grossbanken, wo die Linke (Wealth Management) nicht weiss, was die Rechte (Investment Banking) tut. Jedenfalls werden nun deswegen in den USA Sammelklagen geführt. Letztes bankenunabhängiges Beispiel ist eine Sammelklage von US-Frauen gegen Novartis mit dem Vorwurf, die Firma habe weibliche Angestellte im Aussendienst systematisch diskriminiert. Gefordert wird die bescheidene Summe USD 200 Mio.; die Erfolgsquote für solche Klagen liegt gemäss Statistik bei 17 %.

Die Aufzählung von rechtlichen Problemen für Schweizer Unternehmungen in den USA liesse sich problemlos fortsetzen. Die dafür verantwortlichen Faktoren sind US-typische Eigenschaften im Rechtsverfahren, welche für unsere europäischen Verhältnisse fremd sind; wir haben sie immer wieder in unseren Beiträgen gestreift: Zum einen ist die Zusammenfassung verschiedener Kläger zu so genannten Sammelklagen verbreitet, was die Forderungshöhe natürlich massiv in die Höhe treibt. Möglich sind auch sogar sog. „John Doe Summons“ oder Hans Muster-Klagen, wo ein Ein-zelner für eine unbekannte Vielzahl von Klägern eine exorbitant grosse Forderung stellt. Gleichfalls verantwortlich für die übertriebene Höhe der eingeklagten Forderungen ist das amerikanische Honorarsystem für Rechtsanwälte, indem meist spezialisierte Kanzleien mit einem (hohen) Prozentanteil am herausgeholten Prozesserfolg beteiligt sind. Schliesslich wird insbesondere im Schadenersatzbereich die Entschädigung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der beteiligten Partei bemessen. So soll der Schadenersatz einem Schädiger so richtig weh tun; für BP im aktuellen Ölkatastrophenfall im Golf von Mexiko ist somit von der rechtlichen Seite her das Schlimmste zu befürchten.

Im folgenden juristischen Beitrag wird näher auf die sich abzeichnenden politischen Widerwärtigkeiten für Schweizer Unternehmen, v.a. Banken und die Schweiz als „Trittbrettfahrerin“ im allgemeinen eingegangen. Hier werden v.a. die Finanzinstitute inskünftig in den USA, aber zunehmend auch in Europa noch einiges zu kämpfen haben. Beleuchtet werden auch mögliche Konsequenzen aus dieser „Minenfeld-Problematik“ für die schweizerischen Unternehmen, für die Politik, die einzelnen Vermögensverwalter und die Anleger.