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EBK

steuern-und-vorsorge-21

Hüterin des Grals – hier kurz beleuchtet:
Die Eidgenössische Bankenkommission

Die EBK als Regulierungs- und Aufsichtsbehörde
Sie ist heute wieder einmal stark gefordert. Die US-amerikanische Subprime-Krise hat sich auch in der Schweiz zu einer veritablen Bankenkrise ausgeweitet, in deren Verlauf sich der Aktienkurs bzw. Bilanzwert etwa der UBS geradezu pulverisiert hat. So wurde vor allem von linker Seite der Ruf nach staatlichen Interventionen, verstärkter staatlicher Aufsicht etc. laut. Von der schweizerischen Nationalbank wurde eine Zinssenkung verlangt oder – wie in den USA geschehen – die Versorgung der Banken mit Liquidität. Nach dem (teilweise sicher zu Recht) erfolgten Verlust des Vertrauens ins Riskmanagement der Grossbanken strömten Klein- und sicher auch andere Anleger wie die Pinguine zu den vermeintlich sicheren Instituten wie der Raiffeisenbank oder den Kantonalbanken. Auch weitere Gefechtsfelder von übergeordneten Dimensionen haben sich in letzter Zeit aufgetan. Aktuell ist etwa der Angriff der EU und vor allem von Deutschland auf die „Steuerschlupflöcher“ Liechtenstein (Stiftungen) oder Zug (Holdingprivileg bei der Besteuerung). Die Verteidigung des gemäss Umfragen von 90% der Schweizer befürworteten Bankgeheimnisses löste in der Folge hierzulande eine eigentliche Igel-Reaktion aus. Das Gremium, welches dieses kollektive Interesse an einem möglichst optimal funktionierenden Finanzplatz Schweiz vertreten soll, ist die Eidgenössische Bankenkommission (EBK).

Die EBK ist ein vom Bundesrat gewähltes, quasi parastaatliches Gremium und somit nicht ein eigentliches Selbstregulierungsgebilde, bestehend aus 7 bis 11 Mitgliedern. Diese müssen sachverständig sein und bestimmte Unabhängigkeitsvoraussetzungen erfüllen. Präsident ist der Ex-SBG-Mann Eugen Haltiner; zur Erledigung bestimmter Aufgaben sind zwei spezielle Kammern gebildet worden, nämlich die Kammer für internationale Amtshilfe sowie die an dieser Stelle auch schon behandelte Übernahmekammer. Der von der EBK aufgestellte Ziele-Katalog liest sich wie das Pflichtenheft einer Schutztruppe. Zuvorderst steht der Gläubigerschutz. Hier sollen Kunden, d.h. Publikumseinleger, nach Möglichkeit vor Verlusten bewahrt werden. Indirekt geschützt werden sollen auch die Eigentümer, d.h. die Aktionäre von Banken, aber auch die Steuerzahler im Falle von öffentlichrechtlichen Instituten. Nur am Rande bemerkt sei hier, dass die Angst der Steuerzahler, auch in anderen Fällen zur Kasse gebeten zu werden, leider nicht unbegründet ist. Die Gefahr, dass – wie jetzt eben in der Bankenkrise – am Schluss der Staat für Schäden geradestehen soll, die aus der Übernahme von zu grossen Risiken durch Geschäftsbanken entstanden sind, hat eben erst die Öffentlichkeit in Aufruhr versetzt. Die zweite Schutzfunktion der EBK betrifft – hier von besonderem Interesse – den Anlegerschutz. Vertrauensschutz bei individuellen und kollektiven Vermögensanlagen, Transparenz, Vermeidung von Interessenskonflikten, Gleichbehandlung der Marktteilnehmer sind hier die Schlagworte. Weniger individuell als schon beinahe von volkswirtschaftlichem Interesse sind die anderen beiden Schutzziele: Beim Schutz der Funktionsfähigkeit der Märkte geht es um die Qualität, die Transparenz, um die Legitimität der Angebote. Beim sogenannten institutionellen Funktionsschutz geht es um Massnahmen, die den Ruf und die Stabilität des Bankenplatzes Schweiz bzw. das Vertrauen darin sicherstellen sollen.

Das Tätigkeitsfeld der EBK ist äusserst vielfältig, was sich aus dem Strategiepapier 2004 – 2008 mit aller Deutlichkeit ergibt. Der „Missionskatalog“ einer auch grossen Unternehmung besteht in der Regel aus einigen wenigen zentralen Punkten. Die EBK hat nun nicht weniger als 13 verschiedene Missionen definiert, die bei ihrer Arbeit im Vordergrund stehen. Obwohl heikel, kann die EBK zusammenfassend als eigentliche Regulierungs- und Aufsichtsbehörde über den Finanzplatz Schweiz definiert werden.

Im kommenden juristischen Advisor-Beitrag wird die Rede davon sein, wie die EBK wo und mit welchen Mitteln tätig ist. Was nach 2009 los sein wird und wieso die ganze Suppenküche momentan gerade gewaltig im Umbruch ist, interessiert genauso wie die Frage, warum gegenwärtig die EBK-Mission Nummer 12 am meisten Bauchweh macht.