I. Die Massnahmen der Zentralbanken greifen
Die Zentralbanken, allen voran die FED, haben Massnahmen ergriffen und zeigen zudem die Bereitschaft, diese Massnahmen weiterzuführen, so dass der Schluss gewagt werden kann, dass die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Kreditkrise ihren Zenit überschritten haben. Die Liquidität der Märkte wurde von den Zentralbanken mit einer beispiellosen Bereitstellung von Notenbankgeld sichergestellt. Neu erhalten in den USA auch die Investmentbanken Zugriff auf Notenbankgeld. Dies war letztmals in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts der Fall. Die Investmentbanken können sich damit rasch und unkompliziert über die Zentralbank finanzieren. Vor allem aber akzeptiert das FED gewisse strukturierte Hypothekarschuldverschreibungen als Sicherheit für die Bereitstellung von Krediten. Damit werden die notleidenden Papiere aus dem Markt genommen und beim FED auf längere Zeit gelagert. Irgendwann einmal werden diese Papiere wieder werthaltig sein. Nominal sorgt schon die hohe Inflation dafür, dass auch in den USA Immobilien als Anlageinstrument wieder interessant werden dürften. Das FED hat auch klar demonstriert, dass es nicht bereit ist, eine grosse Bank wie Bear Stearns fallen zu lassen, und damit eine noch viel massivere Krise auszulösen.
II. Die Bank of England folgt dem FED
Die Bank of England folgt, wenn auch verspätet, dem FED. Auch in England sollen die durch Hypotheken hinterlegten Wertpapiere vom Markt genommen werden. Als Gegenleistung für diese „Ramschpapiere“ sollen Regierungsanleihen begeben werden. Teilweise werden gegen diese Papiere direkt Kredite gewährt. Ziel ist es auch hier, das viel zu hohe Angebot zu kappen und eine Zwischenlagerung der Papiere in den Beständen der Bank of England zu organisieren, bis wieder bessere Zeiten auf dem Immobilienmarkt kommen. Als Grössenordnung wird ein Betrag von rund GBP 50 Milliarden genannt. Mit dieser Massnahme wird auch der englische Bodenmarkt gestützt. Auch dort sind die Bodenpreise in den letzten Jahren stark gestiegen. Zeichen für Preisrückgänge, sinkende Mieten und erste Versteigerungen sind denn auch in England festzustellen.
III. Aufräumen bei der UBS und bei anderen Kreditinstituten
Wenn auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen abgeschwächt sind, so heisst das nicht, dass sich die Krise nicht auf die Stufe der einzelnen Unternehmen verlagert. Auch indirekte Auswirkungen der Kreditkrise können nicht einfach übersehen werden. Dagegen aber kann sich der Anleger mit entsprechender Titelselektion wehren, weshalb nicht mehr von einer umfassenden Gefährdung auszugehen ist.
Zu den „Aufräumaktionen“ auf Unternehmensebene gehört auch der Bericht der UBS an die EBK. Dieser Bericht wurde am Dienstag, 22. April, veröffentlicht. Dieser Bericht zeigt eines klar auf: Von Gier ergriffen hat bei der UBS praktisch alles versagt: Die oberste Führung, die Aufsicht, die Kontrollsysteme, das Anreizsystem, einfach alles. Erschreckend ist zudem der Umfang der Inkompetenz einzelner Führungspersonen, der durch den Bericht aufgedeckt wird. Dies betrifft vor allem Fachkompetenz im Bereich Risiko. Es gab zum Beispiel in der ganzen UBS nie einen umfassenden Bericht über die Auswirkungen der amerikanischen Immobilienkrise auf die Werthaltigkeit der gehaltenen Positionen. Nachdem diese Positionen in der Bilanz ein sehr erhebliches Ausmass erreichten (Klumpenrisiko), hätte aber ein solcher Bericht von der Führung rechtzeitig und vor allem hartnäckig eingefordert werden müssen. Auch die Revision der Bank hätte in diesem Punkt nachhaken müssen. Die Revision darf es nicht zulassen, dass wesentliche Aktiven gar nicht oder dann viel zu spät beurteilt werden.
IV. Auch die EBK wird unter Druck kommen
Die EBK hat sich in einer der ersten Stellungnahme zum Problem der Kreditkrise und der betroffenen Schweizer Banken damit entschuldigt, dass sie zu prozess- und modellgläubig gewesen sei. Diese Entschuldigung kann nach dem Bericht der UBS nicht aufrecht erhalten bleiben. Es geht vorliegend nicht um Prozesse und Modelle, es geht schlicht um Führung und Kompetenz. Im Art. 3 BankG sind eine geeignete Führungsorganisation und die personellen Anforderungen an die Führung wesentliche Pfeiler für die Bankbewilligung. Auf diese Anforderungen hat sich auch die Aufsicht zu konzentrieren. Nachdem gemäss dem Bericht der UBS die ganze Führungskette versagt hat und gleichzeitig die Aktivseite der Bilanz mit notleidenden Kreditpapieren aufgefüllt wurde, welche das Eigenkapital gefährdeten, ist davon auszugehen, dass auch Fehler bei der externen Aufsicht gemacht wurden. Mit Prozess- oder Modellgläubigkeit auf jeden Fall hat dies nichts zu tun, vielmehr mit Führung (Geschäftsführung gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. a BankG), mit risikoadäquater Kontrolle (sachgemässe Überwachung der Geschäftsführung gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. a BankG) und mit Kompetenz (Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. c BankG). Es hätte der einfache Grundsatz beachtet werden müssen: Wo die Risiken sind, muss geführt, d.h. kontrolliert werden.
Konklusion:
Im Zusammenhang mit der Kreditkrise wurden die volkswirtschaftlichen Auswirkungen zwar nicht vollständig beseitigt, aber sehr wohl entschärft: Dennoch muss es jetzt zu weiteren unternehmerischen „Aufräumarbeiten“ kommen.