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Jahr 2022

Börsenhandel: System- und Anlegerschutz durch die SIX Exchange Regulations (Teil 2)

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SIX Exchange Regulations für den Börsenhandel Pflichten und Sanktionen zum Schutz von Geschäftsbetrieb und Anlegern

Die SIX Exchange Regulations ist als selbständiger Bereich der Schweizer Börse zuständig für den Vollzug der börsengesetzlichen Regulierung sowohl an der Hauptbörse SWX wie auch an der EUREX bzw. der SCOACH, der Handelsplattform für Strukturierte Produkte. Nach erfolgter Kotierung einer Effekte bzw. Zulassung zur Teilnahme am Börsenhandel bestehen für den Emittenten eines Beteiligungsrechts bzw. Finanzprodukts wie auch für den Teilnehmer am Handel verschiedene Pflichten. Diese sind aufgestellt einerseits, um einen einwandfreien Geschäftsbetrieb an der Börse zu gewährleisten. Zum anderen geht es um den Schutz der Anleger, mit deren Geld schliesslich an der Börse gehandelt wird.

Die Emittenten unterliegen verschiedenen Meldepflichten, welche entweder periodisch oder aber bei besonderen Ereignissen zu erfüllen sind. Den im Rundschreiben Nr. 1 umschriebenen sog. Regelmeldepflichten hat nachzukommen, wer seine Beteiligung an der Börse aufrecht erhalten will. Dabei handelt es sich um verschiedene technische und administrative Informationen über die gehandelte Effekte. Eine weitere, vor allem für die Anleger bedeutsame Informationspflicht ist an dieser Stelle bereits vorgestellt worden, nämlich die Ad-hoc-Publizität. Dabei handelt es sich um die Pflicht, potenziell kursrelevante, nichtöffentliche Tatsachen aus dem Tätigkeitsbereich des börsenkotierten Unternehmens, die zu einer erheblichen Kursänderung führen können, zu publizieren. Dazu gehören grundsätzlich die Finanzzahlen der Unternehmen, insbesondere aber auch z.B. Angaben über Fusionen, Übernahmen, Gewinnwarnungen und sogar Informationen über neue bedeutende Produkte. Allgemeine Informationen über Führung und Kontrolle der Unternehmung (Corporate Governance) sind gleichfalls Informationspflichten wie auch die Offenlegungspflicht von Beteiligungen oder von Management-Transaktionen. Hier geht es vor allem darum, dass sämtliche Investoren in Effekten eine hinreichende Transparenz und gleich lange Spiesse haben. Für die Teilnehmer am Börsenhandel wie die Händler existieren gleichfalls verschiedene Regeln und Pflichten, welche sie einzuhalten haben, dies um die Ordnungsmässigkeit des Handels sicherzustellen.

Wird eine der Börsenpflichten verletzt, stehen der börseninternen Sanktionsbehörde „Surveillance & Enforcement“ verschiedene Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie kann im schlimmsten Fall einen Emittenten von weiteren Kotierungen ausschliessen bzw. einem Teilnehmer die Anerkennung entziehen. Oder sie dekotiert eine Beteiligung oder sistiert den Handel. Sie kann eine Busse von bis zu 10 Mio. Franken oder als schwächste Massnahme einen Verweis aussprechen. Spricht die SIX Exchange Regulations eine Sanktion aus, kann dagegen Beschwerde bei der Sanktionskommission geführt werden. Für gewisse Sanktionen ist Beschwerde an die Beschwerdeinstanz der SIX Exchange Regulations und letztendlich an das Schiedsgericht der SIX Swiss Exchange möglich.

Auch wenn die SWX offensichtlich relativ autonom den Börsenhandel organisiert und betreibt, die Einhaltung der Pflichten überwacht und Verletzungen sanktioniert, untersteht sie trotzdem der Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht FINMA.

Ein ganz neuer und deshalb noch wenig regulierter Anlagebereich ist das Universum der sog. Strukturierten Produkte. Der Handel mit diesen Finanzprodukten und damit auch deren regulatorische Erfassung erfolgt an der neu geschaffenen SCOACH; dazu jedoch mehr in einem nächsten Advisor.