In Ausgabe Nr. 35 vom 18. September 2009 ist an dieser Stelle über die rigorose Regulierung, welcher die Vermögensverwalter unterworfen sind, berichtet worden. Bereits früher sind hier immer wieder andere Teilbereiche der finanzmarktrechtlichen Vorschriften wie etwa die Kotierungsrichtlinien, die Ad-hoc-Publizität oder die Regeln bezüglich der Corporate Governance von börsenkotierten Unternehmungen dargestellt worden. Dieses Mal geht es um die Struktur und Organisation des schweizerischen Finanzuniversums im Allgemeinen und um eine Übersicht über die Spielregeln für alle am schweizerischen Finanz- und Börsengeschehen beteiligten Player.
Oberbau des Ganzen ist die Swiss Infrastructure and Exchange, die SIX-Group, zu welcher die verschiedenen Teile des schweizerischen Geld- und Handelssystems zusammengesetzt sind. Einer davon ist die Division „Zahlungsverkehr“, welche etwa die Teilbereiche Interbankclearing oder Zahlungssysteme (EC, Kreditkarten etc.) abdeckt. Mit diesem hat praktisch jedermann regelmässig zu tun. Weiter gehören dazu die Division „Finanzinformationen“ (SIX Telekurs) sowie der Bereich „Wertschriftendienstleistungen“ (insbesondere Wertschriftenverwaltung). Und schliesslich die Division „Wertschriftenhandel“, bestehend v.a. aus der Schweizer Börse, der SIX Swiss Exchange (SWX) und daneben aus dem Marktdatenlieferant „Exfeed“. Von der SWX auf verschiedenen Plattformen gehandelt werden bekanntlich nicht nur Aktien, sondern auch Anleihen (Bonds), ETF‘s und Derivate (Optionen, Strukturierte Produkte). Sie betreibt zusammen mit anderen europäischen Partnern den Indexanbieter STOXX und die EUREX. Ein weiterer, neu geschaffener und wenig bekannter Teilbereich ist die internationale Plattform zum Handel von Strukturierten Produkten, die „Scoach“, welche später einmal noch vertieft dargestellt wird.
Die SIX Exchange Regulations wiederum ist als Teil der SWX zuständig für den Vollzug von regulatorischen Aufgaben mit Bezug auf den Wertschriftenhandel. Rechtliche Basis hierfür ist das schweizerische Börsengesetz (BEHG) und die zahlreichen entsprechenden Ausführungsverordnungen zu bestimmten Teilfragen. Die regulatorischen Vorschriften betreffen sowohl die Emittenten von Finanzprodukten, also die Herausgeber von Aktien oder Anleihen, wie auch die Teilnehmer am Börsengeschehen (Börsenhändler etc.). Bei den Anweisungen für Emittenten im Zentrum steht das sog. Kotierungsreglement bzw. die Zusatzreglemente für die Kotierung von Anleihen, von Derivaten und so weiter. Sie statuieren die Voraussetzungen, unter welchen Beteiligungsrechte etc. zum Handel zugelassen werden. Neben den kotierten können allerdings bestimmte Gruppen von Beteiligungsrechten auch ohne Kotierung an der Börse gehandelt werden, so etwa solche, welche an einer anderen anerkannten Börse primärkotiert sind. Für das ein Beteiligungsrecht ausgebende Unternehmen dürfen nur sog. „anerkannte Vertreter“ gegenüber der Börse tätig werden, welche wiederum in einer entsprechenden Richtlinie geregelt sind. Neben diesen existieren zudem sog. Berater wie Rechtsanwälte, Revisoren etc., die gleichfalls Adressaten der Börsenregularien sind.
Die zweite Gruppe stellen die am eigentlichen Börsenhandel Beteiligten dar, somit die eigentlichen Börsenhändler. Sie haben sich als solche zu registrieren, haben jährlich ihren Revisionsbericht einzureichen und so weiter. Dies soll nach Möglichkeit die Seriosität der Börsenteilnehmer gewährleisten, nota bene auch zum Schutz der Anleger. Massgebliche Vorschriften für die Teilnehmer sind v.a. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Börse, aber auch in den Weisungen, Formularen etc. der SWX zu finden. Dazu kommt die gestützt auf die Regularien erfolgte Rechtsprechung sowie die Kommentare/Erläuterungen zu den Erlassen.
Nach dieser allgemeinen Darstellung wird im nächsten Advisor- Beitrag auf die einzelnen Pflichten der am Börsenhandel Beteiligten, die möglichen Sanktionen bei einer Verletzung und die Rechtsmittel dagegen eingegangen.