Die Schweiz, genauer gesagt Zug, ist einer der zentralen Dreh- und Angelpunkte für virtuelle Börsengänge, den sog. Initial Coin Offering (ICO). Die kaum vorhandene Regulierung und ein kräftiges Standort-Marketing haben in den vergangenen Monaten zahlreiche ausländische Start-Ups angelockt, die mit ihren Geschäftsideen Kapital in Form sog. „Token“ einsammelten. Wir hatten in Ausgabe 36/2017 ausführlich über die virtuellen Börsengänge und unsere diesbezüglichen Bedenken berichtet. Der Markt für virtuelle Börsengänge hat in den vergangenen Jahren vor allem vom Boom bei den Kryptowährungen wie Bitcoin profitiert. Das zeigt auch eine neue Studie der Beratungsfirma PWC und der in Zug ansässigen Crypto Valley Assoication: 2013 registrierte die Branche gerade einmal zwei ICO – weltweit. Im vergangenen Jahr (bis November 2017) gab es weltweit bereits 430 ICOs, die insgesamt USD 4.6 Milliarden einnahmen. Jüngst sorgte das Start-up „Proexus“ für Aufsehen, dem es gelang, in nur zwei Tagen USD 25 Millionen von 795 Spendern einzusammeln. Waren ICOs vor wenigen Monaten nur unter Branchenexperten ein Begriff, so entdecken immer mehr „normale“ Anleger den angeblichen Reiz dieser „Börsengänge“. De fakto handelt es sich bei ICO in den meisten Fällen um Risikoinvestment in eine unternehmerische Idee, deren Verwirklichung und Erfolg noch nicht geprüft bzw. nicht absehbar ist. High-Risk par excellence! Zahlreiche Start-ups haben mittlerweile erkannt, dass das regulatorisch sehr lockere Umfeld punkto Investorenakzeptanz problematisch war und ist. Viele von ihnen haben sich einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen oder bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) eine Unterstellungsanfrage platziert. Diese hat nun – endlich – auf den ICO-Boom reagiert und vor wenigen Tagen eine Wegleitung publiziert, wie sie in Zukunft mit ICO umgehen wird: Die Finma unterteilt die Token in drei Klassen, um ihre aufsichtsrechtliche Beurteilung bezüglich Geldwäscherei und Effektenhandel handhaben zu können: Zahlungs-Token werden mit reinen Kryptowährungen gleichgesetzt. Eine Unterstellung dieser Token unter die Geldwäschereibestimmungen sieht die Finma als gegeben an. Jedoch wird sie diese Token nicht als Effekten behandeln. Für Nutzungs-Token, die einen Zugang zu einer Dienstleistung vermitteln, gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Zahlungs-Token, sofern die entsprechenden Token keine wirtschaftliche Funktion als Anlage erfüllen. Anlage-Token, welche Anteile an Realwerten repräsentieren, will die Finma nun wie normale Börsengänge behandeln. Für die Anbieter heisst das, dass sie etwa die Prospektpflicht erfüllen müssen, um mehr Transparenz für die Investoren zu schaffen. Wir begrüssen die Initiative der Finma, warnen jedoch weiter vor ICOs. Nur wer die Risiken realistisch einschätzen kann und sich der Gefahr eines Totalverlustes bewusst ist, sollte die Partizipation an einem ICO in Betracht ziehen.
Konklusion:
ICO sind Risikoinvestments. Man stellt einer Idee – mehr ist es nicht – Kapital zur Verwirklichung zur Verfügung. Entsprechend können Totalverluste drohen. Wir begrüssen die Finma-Regulierung.