
Noch ist nichts offiziell. Aber die Anzeichen verdichten sich, dass sich Bayer mit den US-Klägern im Monsanto-Prozess auf einen aussergerichtlichen Vergleich einigen kann. Ein für diesen Monat anvisierter Gerichtstermin vor einem Gericht in St. Louis, Missouri, ist nach Angaben des Chefverhandlers zwischen Bayer und den Klägeranwälten auf Anfang 2020 verschoben worden. Eigentlich hatten die Kläger dem deutschen Chemiekonzern den nächsten Tiefschlag in der aufsehenerregenden Prozesswelle gegen den Unkrautvernichter Roundup versetzen wollen. Der darin enthaltene chemische Wirkstoff Glyphosat ist nach Ansicht der Kläger die Ursache für zahlreiche Krebserkrankungen. Dass das Verfahren nun verschoben wurde, gilt nach Ansicht von Juristen als gutes Zeichen dafür, dass sich Bayer mit der Klägerseite in Richtung eines aussergerichtlichen Vergleichs bewege. Zwar erscheint es gegenwärtig unwahrscheinlich, dass bereits in den kommenden Wochen ein detailliert ausgearbeiteter Vergleich geschlossen werden kann. Aber allein die Aussicht darauf dürfte der Aktie des deutschen Chemiekonzerns frischen Rückenwind bescheren. Gemäss Analysten besitzt das Papier – unter der Prämisse eines annehmbaren Vergleichs – ein Aufwärtspotenzial von satten 30%, wobei die Begrifflichkeit „annehmbar“ durchaus weit gefasst ist. Sollte sich Bayer die laufenden Glyphosat-Sammelklage mit Kosten von umgerechnet EUR 5 Milliarden bis EUR 10 Milliarden vom Hals schaffen, wäre dies aus Sicht der meisten Analysten annehmbar. Die meisten Beobachter erwarten frühestens Anfang 2020 einen spruchreifen Vergleich zwischen Bayer und der Klägerschaft. Allein die als annehmbar charakterisierte Summe von bis zu EUR 10 Milliarden zeigt, wie schwer ein Prozess auf den Konzern – sofern dieser einen Prozess bis zum bitteren Ende führen würde – wiegen könnte. Dabei dürfte Bayer bei den anstehenden Vergleichsverhandlungen darauf bedacht sein, dass auf ein Schuldeingeständnis seitens des Chemiekonzerns – mit Blick auf die Gefährlichkeit des Unkrautvernichters – verzichtet wird. Ein Vergleich muss demnach so geschlossen werden, dass die Kosten nicht in exorbitante Höhen schiessen und zugleich ein für alle Mal weitere Belastungen durch Glyphosat-Klagen ausgeschlossen werden. Vor allem letzterer Punkt ist für Bayer zukunftsweisend. Denn das Unkrautvernichtungsmittel steuert allein gut ein Fünftel des Agrar-Spartenumsatzes von EUR 19 Milliarden bei – kein Wunder also, dass Bayer das Produkt nicht vom Markt nehmen will. Zumal auch die europäische Politik, die dem Wirkstoff Glyphosat zunehmend kritisch gegenübersteht, die Entwicklung in den USA sehr genau beobachten dürfte. Ein Schuldeingeständnis Bayers würde höchstwahrscheinlich das mittelfristige Aus des Unkrautvernichters in Europa bedeuten. Für Bayer besteht grundsätzlich ein grosses Problem: Denn Produkthaftungsfälle werden in den USA normalerweise durch einen entsprechenden Hinweis im „Beipackzettel“ gelöst. Zur Erinnerung: In den Glyphosat-Prozessen in den USA geht es nicht um die Schädlichkeit des Wirkstoffes Glyphosat, sondern darum, ob Bayer/Monsanto ausreichend auf die Risiken hingewiesen haben. Das Problem: Bayer kann nicht einfach einen Hinweis zu möglichen Gefahren auf den Beipackzettel schreiben. Denn die US-Umweltbehörde EPA stuft Glyphosat als „Gefahrlos für die öffentliche Gesundheit“ ein. Erst im August verbot die EPA eine staatliche Vorschrift in Kalifornien, wo Glyphosat-Produktlabel mit dem Krebsverdacht-Hinweis versehen werden sollten. „Falsch und missverständlich“, tadelte die EPA. „Es wird eine Herausforderung, diese Zwickmühle zu lösen“, ist aus den USA zu hören. Wahrscheinlich werden die Anwälte tief in die Trickkiste greifen müssen, um den Gordischen Knoten zu lösen.
Konklusion:
Noch ist mit Blick auf die Glyphosat-Prozesse nichts gelöst. Aber der Ausblick auf einen aussergerichtlichen Vergleich dürfte die Aktie beflügeln. Spek. Anleger greifen zu!